Soweit wir die Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 20.01.2021 richtig verstanden haben, hat das Bundeskabinett am 20.01.2021 beschlossen, den ehemaligen Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung Christian SCHMIDT - anstelle von Valentin INZKO - für das Amt des des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, zu kandidieren. Die Kandidatur habe in enger Abstimmung mit internationalen Partnern und den Mitgliedern des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrats erfolgt, so das Auswärtige Amt mit dem Hinweis, dass das Büro des Hohen Repräsentanten mit dem Dayton-Friedensabkommen geschaffen wurde.
Um die genannten Informationen vollständiger zu verstehen, ausgehend davon, dass es sich um Informationen von öffentlicher und schicksalhafter Bedeutung handelt, würde uns interessieren:
- Könnten wir den Beschluss über Herr Christian Schmidts Kandidatur für das Amt des Hohen Repräsentanten für BiH bekommen?
- Da die Funktion des Hohen Repräsentanten, mit Zuständigkeit, Haftung und Immunität am 21.11.1995 von: BiH, Föderation BiH, Kroatien, Serbien (ehemaliges BRJ) und Republik Srpska (als die Personen/Parteien mit unmittelbarem Interesse) vertraglich festgelegt wurde, interessiert uns, ob an der Auswahl des Hohen Repräsentanten auch die genannten Vertragsparteien teilnehmen?