Wenn wir den G7-Bericht von dem am 14.05.2022 in Weißenhaus stattgefundenen Treffen richtig verstanden haben, hat Russland durch "unprovozierten und illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine offensichtlich" die internationale Ordnung und die Grundprinzipien (Selbstbestimmung, territoriale Integrität usw.) verletzt und durch militärische Gewalt, wirtschaftlichen Zwang, Einmischung - grundlegende demokratische Werte untergraben usw.
Aus diesen Gründen ist die G7 entschlossen, ihre Werte aufrechtzuerhalten und ihre Interessen zu verteidigen, wie es angegeben wurde. Gleichzeitig fordert die G7 Serbien dazu auf, den Bereich der Rechte voranzutreiben und seine Außenpolitik vollständig mit der EU zu harmonisieren, wobei Folgendes zu beachten ist:
* dass die G7 die sezessionistische Politik der Republik Srpska, die die Zukunft von Bosnien und Herzegowina und die Stabilität in der Region gefährdet, nicht toleriert,
* dass sie die Mandate des Hohen Vertreters Christian Schmidt uneingeschränkt unterstützt und
* dass Serbien ein rechtsverbindliches Abkommen mit dem Kosovo schließen sollte.
Wir wissen, dass die G7 in der Ukraine oder anderswo Probleme schaffen, lösen oder aufrechterhalten kann, je nachdem, welche "Werte" und/oder wessen "Interessen" sie vertritt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass an einem einzigen Tag das größte Land der Welt vollständig aus dem Rechtssystem ausgeschlossen wird; dass die Gold- oder Devisenreserven beschlagnahmt werden; dass das Eigentum juristischer oder natürlicher Personen beschlagnahmt wird; dass natürliche oder juristische Personen, die wirtschaftliche, finanzielle, verkehrstechnische, kulturelle, sportliche oder sonstige Beziehungen zu diesem Staat unterhalten, bestraft werden sollen; dass die Presse- und Meinungsfreiheit abgeschafft wird; dass versucht wird, Sanktionen gegen das Oberhaupt einer traditionellen Religionsgemeinschaft zu verhängen usw.
Außerdem haben wir den Eindruck, dass einige der G7-Schlussfolgerungen - die Serbien, die Republik Srpska und die Serbische Orthodoxkirche direkt oder indirekt betreffen - vage, unbegründet, ungenau und jeder Rechtsgrundlage entbehrt sind. Wir erinnern daran, dass nach Jahren der Dämonisierung, Isolierung und illegalen Bombardierung Serbiens das Friedensabkommen von Dayton geschlossen wurde. Damals waren die unmittelbaren Teilnehmer und/oder Zeugen Genscher, Kohl, Kinkel, Fischer, Scharping und Schröder, die über unser Schicksal entschieden.
Vor zehn Monaten, möglicherweise in der Vorbereitungsphase des "Strategischen Kompasses" und der neuen Rolle Deutschlands, insbesondere auf dem Balkan, ernannte der Bundestag Christian Schmidt zum Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina. Ohne Zustimmung Serbiens, der Republik Srpska und anderer Parteien, die den Anhang X des Dayton-Abkommens unterzeichnet haben, ernannte ihn eine informelle Gruppe PIC (Peace Implementation Council) zum Hohen Repräsentanten, obwohl eine solche Ernennung mangels Bestätigung durch den UN-Sicherheitsrat illegal ist.
GRUNDLAGE FÜR DIE ENTSTEHUNG UNSERES EINDRUCKS IST:
Verselbständigung von Donbass und Verbindungen zu Russland
Der einseitige Rücktritt von dem 21.2.2014 mit den ukrainischen Oppositionsführern (Klitschko, Jazenjuk und Tjahnbok) unter Beteiligung und in Anwesenheit des deutschen Außenministers Frank-Walter Steinmeier, des polnischen Außenministers Radoslaw Sikorsky und des französischen Außenministers Laurent Fabius unterzeichneten Abkommen - und einen Tag später die rechtswidrige Absetzung des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und die Aussetzung der Verfassung - führte zur Unabhängigkeit von Donezk und Lugansk.
Die nachfolgenden Ereignisse haben die Befürchtung der prorussischen Bevölkerung bestätigt, dass es nach den Ereignissen auf dem Majdan zu einer allgemeinen Diskriminierung kommen würde: Die Ukrainisch-orthodoxe Kirche trennte sich 2018 vom Moskauer Patriarchat und verkündete ihre Unabhängigkeit; das Sprachengesetz wurde außer Kraft gesetzt; ein Verbot des Gebrauchs der russischen Sprache im offiziellen Gebrauch wurde verhängt; der Gebrauch der russischen Sprache wurde in Schulen, Medien, Geschäften, Restaurants, Banken, Postämtern, Tankstellen, Bibliotheken, Bahnhöfen, Büchern, Filmen, Liedern, in der Kommunikation der Ärzte mit Patienten und ähnlichem verboten, obwohl 35% der Ukrainer Russisch als Muttersprache betrachten, während 65% erklärten, Russischkenntnisse zu haben. Am 16.1.2022 trat ein Gesetz in Kraft, das Beschränkungen und Geldstrafen für die Verwendung der russischen Sprache im Dienstleistungssektor vorsieht, Fernsehkanäle wurden geschlossen, das russische Internet wurde verboten usw.; in den letzten acht Jahren wurden im Donbass etwa 14.000 Zivilisten, darunter etwa 500 Kinder, getötet... nur weil sie russischer Abstammung waren.
Unter Berufung auf ihr Abkommen über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand mit der Russischen Föderation baten die selbstbestimmten Republiken Donezk und Lugansk Russland am 23.02.2022 um Hilfe bei der Abwehr der Aggression der Streitkräfte und Formationen der Ukraine.
Einen Tag später teilte Russland der Öffentlichkeit mit, dass es eine "besonderer Militäreinsatz im Donbass" einleitet und sich dabei auf Art. 1 der UN-Charta (das Recht der Völker auf Selbstbestimmung) und Art. 51. UN-Charta (Recht auf Selbstverteidigung, bis der UN-Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ergreift).
Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof
Am zweiten Tag nach Beginn des Konflikts beantragte die Ukraine beim Internationalen Gerichtshof die Einleitung eines Verfahrens, die Aufnahme von Beweisen und die Verurteilung Russlands wegen Völkermordes.
Da Russland ebenfalls seine Intervention auf die Vorwürfe stützt, dass die Ukraine seit acht Jahren einen Völkermord an der russischen Bevölkerung im Donbass verübt und dass die führenden NATO-Länder extreme Nationalisten und Neonazis in der Ukraine unterstützen, wird der Gerichtshof höchstwahrscheinlich gemeinsam über alle relevanten Fakten und Gründe entscheiden, warum nur die USA und die Ukraine seit Jahren, und zum letzten Mal am 16.12.2021 gegen die Resolution zur "Bekämpfung der Verherrlichung von Nazismus und Neonazismus" in den Vereinten Nationen gestimmt haben, oder zur Problematik der ausländischen Biolabore in der Ukraine - die von der stellvertretenden US-Außenministerin Victoria NULAND in ihrer Erklärung während einer Kongressanhörung aufgewirbelt wurde.
Resolution der UN-Generalversammlung zur russischen Aggression
Seit der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 haben einige ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates Dutzende von Kriegen und internationalen Konflikten verursacht oder daran teilgenommen, z. B. am Völkermord in Ruanda, bei dem etwa 800.000 Menschen getötet wurden. Der UN-Sicherheitsrat hat jedoch nie eines seiner ständigen Mitglieder wegen Aggression usw. angeklagt, da alle ständigen Mitglieder, auch das angeklagte Mitglied, einer solchen Entscheidung zustimmen müssten.
Kürzlich wurde versucht, eine solche Resolution des UN-Sicherheitsrats gegen Russlands Militäraktion in der Ukraine zu verabschieden. Da Russland nicht gegen sich selbst gestimmt hat, wurde eine Sitzung der UN-Generalversammlung einberufen, auf der am 1. März 2022 die Resolution A/Res-11/L-1 verabschiedet wurde, in der Russland der Aggression gegen die Ukraine beschuldigt wird.
Da die UN-Charta nicht die Möglichkeit vorsieht, dass die Generalversammlung anstelle des UN-Sicherheitsrats Entscheidungen trifft, wäre diese Resolution nicht umstritten gewesen, wenn die UN zuvor Artikel 39 der UN-Charta geändert und der Generalversammlung die Entscheidungsbefugnis anstelle des UN-Sicherheitsrats in Situationen übertragen hätte, in denen eines ihrer Mitglieder von seinem Veto Gebrauch macht.
Die RESOLUTION des Europäischen Parlaments
Zum Schutz vor ausländischer Einmischung (z. B. der Einfluss Russlands, Serbiens, der Republik Srpska, der serbisch-orthodoxen Kirche usw.) in alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, hat das Europäische Parlament am 09.03.2022 eine Resolution (2020/2268/INI) verabschiedet, in der die EU und ihre Mitglieder aufgefordert werden, ihre Bürger und ihre Infrastruktur sowie ihre demokratischen Systeme vor ausländischen Einmischungsversuchen durch Desinformation, Manipulation der Gefühle der Menschen, kommerzielle Aktivitäten, Musik, Literatur, Sport, Medien, Schul- und andere Literatur zu schützen.
Diese Anschuldigungen beziehen sich nicht nur auf China und Russland, sondern auch auf Serbien, die Republik Srpska und die Serbisch Orthodoxkirche (die fälschlicherweise als Teil der russisch-orthodoxen Kirche bezeichnet wird), die beschuldigt werden, Konflikte zu schüren, die Gemeinschaft zu spalten, die gesamte Region zu destabilisieren, traditionelle Familienwerte zu fördern und zu schützen, die Beziehung zwischen Staat und Kirche zu stärken, Spaltungen in der lokalen Bevölkerung zu verbreiten, eine einseitige Geschichtsschreibung zu fördern usw. Auf diese Weise scheint die Resolution die Aussagen von Brzezinski und Huntington zu bestätigen, dass die Orthodoxie für die Neue Weltordnung unangemessen ist und geändert werden muss.
G7-VORWÜRFE
Serbien ist kein EU-Mitglied und ist weder in der Lage noch verpflichtet, seine Außenpolitik vollständig mit der EU zu harmonisieren, noch deren Interessen zu seinem eigenen Nachteil zu schützen, noch Sanktionen gegen Russland und seine Institutionen, Bürger, Geschäftsleute, Künstler, Sportler, Filme, Musik, Fernseh- und Radioprogramme, das Internet, die Russisch-orthodoxe Kirche usw. zu verhängen, und INSBESONDERE NICHT gegen die Republik Srpska, Kosovo und Metohija, die serbisch-orthodoxe Kirche usw.
Darüber hinaus wurde in der Zwischenzeit von den breitesten Sanktionen Abstand genommen, da die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von Gewinnen aus Öl und Gas umstritten ist, ebenso wie die Rechtmäßigkeit von Zahlungen in Rubel, die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Verwendung von Devisenreserven u. Ä. (Erklärungen der US-Finanzministerin Janet Yellen und der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen über das Fehlen einer Rechtsgrundlage, Entscheidung der Schweizer Regierung, 3,4 Mrd. CHF freizugeben, da es keine Gründe für das Einfrieren gab). In einer solchen Situation sind die Staaten, die den umstrittenen Sanktionsbeschlüssen bedingungslos gefolgt sind, nun verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der durch das illegale Einfrieren von Vermögenswerten entstanden ist.
Entgegen der UN-Charta und den Schlussfolgerungen der G7, die die territoriale Integrität von Ländern garantieren, wird ständig Druck auf Serbien ausgeübt, den gewaltsamen Separatismus seines Territoriums, des Kosovo und Metohija, anzuerkennen, wo die USA illegal eine permanente und die größte Militärbasis in Europa errichtet haben.
Der Wunsch der Republik Srpska, mit Krieg und Opfern geschaffene Dayton-Abkommen, Anhang X und die Verfassung von Bosnien und Herzegowina umzusetzen, wird als sezessionistisch und als Zerstörung von Bosnien und Herzegowina dargestellt, so dass die Schlussfolgerung der G7 unklar bleibt: "Wir werden die sezessionistische Politik der Republik Srpska nicht tolerieren, die die Zukunft von Bosnien und Herzegowina und die Stabilität in der Region gefährdet."
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen der G7 und der UN-Charta, die das Recht auf Selbstbestimmung garantieren, hat die Republik Srpska jedes Recht, unabhängig zu werden, was sie aber nie versucht hat. Sie möchte lediglich, dass das Dayton-Abkommen, Anhang X und die Verfassung von Bosnien und Herzegowina auf Entitäten und konstitutionelle Völker angewendet werden.
Übrigens, um ein einheitliches Bosnien und Herzegowina zu schaffen, was im Dayton-Abkommen und in der Verfassung von Bosnien und Herzegowina eben nicht vorgesehen ist, haben illegale "hohe Repräsentanten" durch ihre illegalen Handlungen in den letzten 27 Jahren das Dayton-Abkommen demontiert und die Verfassung von Bosnien und Herzegowina sinnlos gemacht, indem sie Gesetze zur illegalen Übertragung von Kompetenzen von der Republik Srpska auf Bosnien und Herzegowina und zur Schaffung des Einheitsstaates verabschiedet haben. Deshalb will die Republik Srpska, dass diese Beschlüsse außer Kraft gesetzt werden, und dies ist keineswegs ein Akt der Sezession, vielmehr eine Wiederherstellung der durch das Dayton-Abkommen garantierten Rechte.
Darüber hinaus hat die Republik Srpska in der Überzeugung, dass sie die gemeinsamen Interessen und die Aussöhnung schneller erreichen kann, wenn sie mit den anderen konstituierenden Völkern zusammenarbeitet, zu diesem Zweck einen Teil ihrer Rechte und Befugnisse an den Staat BiH übertragen. Da die erwarteten Ziele jedoch nicht erreicht wurden, möchte die Republik Srpska aufgrund der zu ihren Ungunsten veränderten Umstände diese Rechte zurücknehmen, und ein solches Verhalten kann nicht als sezessionistisch bezeichnet werden.
In diesem Hinblick wird darauf hingewiesen:
Im Gegensatz zu den Rechten, die den Entitäten und konstituierenden Völkern gemäß der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und dem Dayton-Abkommen zustehen, stellen die Muslime (die sich auf dem Kongress am 27.09.1993 in "Bosniaken" umbenannt haben) täglich die Verfassungsmäßigkeit des serbischen und kroatischen Volkes in Frage und beschuldigen die Serben und die Republik Srpska. Die negative Haltung gegenüber den Serben und die ständige Entfernung von der Versöhnung wird auch durch religiöse Handlungen gefördert:
* Alija Izetbegovićs "ISLAMISCHE DEKLARATION" mit einer Schlussfolgerung über die Unvereinbarkeit des Islams mit nicht-islamischen Systemen; über den Islam, der das Prinzip des ummet enthält, d.h. die Tendenz, alle Muslime in einer einzigen religiösen, kulturellen und politischen Gemeinschaft zu vereinen; über die islamische Ordnung, die nur in Ländern erreicht werden kann, in denen Muslime die Mehrheit der Bevölkerung stellen, usw.
* FETVA des Mufti-Rates zum Völkermord in Srebrenica vom 03.07.15 und zu den Beziehungen zu den Serben;
* ERKLÄRUNG ZUM VÖLKERMORD AN DEN BOSNEN IN DER UNO-SCHUTZZONE SREBRENICA, ANGENOMMEN VON DER VERSAMMLUNG DER ISLAMISCHEN GEMEINSCHAFT am 4.07.15 - in der die kollektive Verantwortung des serbischen Volkes hervorgehoben wird, mit der Forderung nach Anerkennung der Verbrechen, die im Namen dieses Volkes begangen wurden, einschließlich des Verbrechens des Völkermords, und der Verpflichtung des serbischen Volkes, sich den Folgen des begangenen Völkermords zu stellen;
* SANDŽAK ERKLÄRUNG ZUR EINHEIT DER MUSLIMEN, verabschiedet vom Mufti-Rat der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina auf seiner 18. regulären Sitzung am 21. safer 1440.h.g., d.h. 30.10.2018 in Novi Pazar, stellt fest, dass die islamische Gemeinschaft der Hauptwächter von dins und ummet ist;
* Nach einer Erklärung des türkischen Außenministers: Wir werden den Balkan, den Kaukasus, den Nahen Osten zusammen mit der Türkei in Zukunft zum Zentrum der Weltpolitik machen. Das ist das Ziel der türkischen Außenpolitik und das werden wir erreichen;
* Amanet (Vermächtnis) von Alija Izebegović, das Erdogan geschenkt wurde, als er den Ersteren am 18.10.2003 in Sarajevo krank getroffen hat, nur einen Tag bevor er starb: "Tayip, du bist Nachkomme von Sultan Fatih, dieser Platz ist in deinem Amanet, also behalte ihn." "Die Tatsache, dass er Bosnien im Amanet der Türkei überließ, ist ein Manifest seines zivilisatorischen Horizonts. Denn Alija hat gesehen und gewusst, dass die Muslime nur vereint, in Gemeinschaft und Solidarität miteinander, ihren zivilisatorischen Gedanken verwirklichen können", wird Erdogan von türkischen Medien zitiert.
Christian Schmidt - Hoher Repräsentant:
Die G7 können Christian Schmidt, den Deutschland als Hohen Repräsentanten vorgeschlagen hat, ernennen und unterstützen, sie können eine selbstorganisierte Gruppe von Bürgern PIC (Peace Implementation Council) und unverbindliche "Bonner Befugnisse" unterstützen und sie können die Republik Serbien und die Republik Srpska unter Androhung von Sanktionen oder Zwang auffordern, sie anzuerkennen, aber dies wird weder zur Versöhnung in Bosnien und Herzegowina beitragen noch werden diese Handlungen legal.
In Bezug auf den Status des Hohen Repräsentanten hat das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina ebenfalls Stellung bezogen und in seiner Entscheidung AP 953/05 vom 8.7.2006 festgestellt: "Das Verfassungsgericht erinnert daran, dass das Amt des Hohen Repräsentanten (OHR) die führende Organisation für den zivilen Aspekt der Umsetzung des Friedens in BiH ist. Auf der Grundlage des 1995 unterzeichneten Friedensabkommens von Dayton ist der Hohe Repräsentant im Namen der internationalen Gemeinschaft für die Überwachung der Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensabkommens in Bosnien zuständig. Der Hohe Repräsentant hat auch die Aufgabe, die Aktivitäten der im Land tätigen internationalen und zivilen Organisationen und Einrichtungen zu koordinieren. Der Hohe Repräsentant wird vom Lenkungsausschuss des Rates für die Umsetzung des Friedens ernannt und die Ernennung wird vom UN-Sicherheitsrat bestätigt, der das Friedensabkommen von Dayton sowie die Stationierung von Truppen in Bosnien und Herzegowina genehmigt hat. Im Übrigen sind uns keine Regelungen oder internationalen Vereinbarungen bekannt, die den Hohen Repräsentanten ermächtigen, willkürlich und entgegen dem Dayton-Abkommen - insbesondere der Verfassung von Bosnien und Herzegowina und Anhang X - unbegründet Beschlüsse oder Gesetze in Bosnien und Herzegowina zu erlassen oder zu abzuändern, Entitäten aufzulösen und abzuschaffen usw. Auch das Beharren der G7 auf der Durchsetzung rechtsstaatlicher Reformen durch Serbien wird definitiv nicht zur Anerkennung solcher rechtswidrigen Entscheidungen und Handlungen beitragen.
Entgegen den zahlreichen Versprechungen, die Serbien gemacht wurden, dass es Teil der EU werden wird, bleibt der Eindruck, dass Serbien nicht in die EU aufgenommen werden wird.
Bereits am 16.11.2009, während eines Treffens mit dem serbischen Präsidenten Tadić in Berlin, widersprach Angela Merkel dem Wunsch Serbiens, seinen EU-Beitrittsantrag zu stellen.
Bereits im nächsten Jahr, auf dem Treffen der Ministerpräsidenten, Außenminister, Verteidigungsminister und NATO-Vertreter vom 28. bis 30. April 2010 in Bratislava, wurde ein "Strategisches Konzept" verabschiedet, das den Eindruck erweckt, die NATO könne in Zukunft ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates und ohne vorherige Entscheidung der Parlamente Deutschlands und anderer Länder außerhalb der Mitgliedsstaaten intervenieren.
Zum Abschluss der Konferenz fasst Willy Wimmer (stellvertretender Präsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, CDU-Bundestagsabgeordneter und Sicherheitsexperte) in einem offiziellen Bericht an Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 02.05.2000 zusammen:
* die Behauptung, dass die NATO mit dem Angriff auf die Bundesrepublik Jugoslawien gegen alle völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gegen alle einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen, verstoßen hat, wurde nicht bestritten (Anm.: Im Rahmen der „Zeit-Matinee“ vom 9.3.14 hat der ehemalige SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder zugegeben, dass die Bombardierung Jugoslawiens völkerrechtswidrig war, dass die Entscheidung wissentlich getroffen wurde, obwohl der Krieg illegal war, was auch vom Berliner Gericht im Urteil Ds 46/99 bestätigt wurde).
* die Europäische Rechtsordnung ist ein Hindernis für die Umsetzung der NATO-Pläne; der Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wurde geführt, um die Fehlentscheidung von General Eisenhower aus dem Zweiten Weltkrieg zu korrigieren
* die amerikanischen Soldaten müssen dort stationiert werden,
* und damit zu kompensieren, was 1945 versäumt wurde,
* dass die NATO im Zuge der derzeitigen Erweiterung die territorialen Verhältnisse im Gebiet zwischen der Ostsee und Anatolien wiederherstellen sollte, wie sie zur Zeit des Römischen Reiches bestanden, als dieses auf dem Höhepunkt seiner Macht war und die größte territoriale Ausdehnung besaß,
* dass Polen im Norden und Süden von demokratischen Staaten als Nachbarn umgeben sein muss, sowie Rumänien und Bulgarien, um eine Landverbindung mit der Türkei zu sichern.
Drei Jahre später (am 22.02.03) hatte der serbische Ministerpräsident Zoran Djindjić ein Treffen mit Michael Steiner und Gerhard Schröder in Deutschland. Als er über den Kosovo und die Grenzen Serbiens sprach, sagte Schröder zu ihm: "Serbien wird niemals ein Teil der Europäischen Union sein. Die Grenzen der Europäischen Union sind die Grenzen der österreichisch-ungarischen Monarchie, plus die Frontlinie zu Russland."
Achtzehn Jahre später (am 15.06.2021) wurde Alexander Noah in einer Mitteilung des serbischen Innenministeriums, die nach dem Treffen von Minister Alexander Vulin mit dem Bundestagsabgeordneten und Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages Alexander Noah herausgegeben wurde, mit den Worten zitiert, dass die Politik Brüssels gegenüber Serbien nicht aufrichtig sei und dass die EU die Balkanländer nicht als Vollmitglieder haben wolle, insbesondere nicht Serbien.
Aus diesen Gründen schlagen wir vor, dass Sie das zu Unrecht beschuldigte Serbien, die Republik Srpska und die unabhängige Serbische Orthodoxekirche von Dämonisierung, Druck, Drohungen, Erpressungen usw. befreien und Serbien und der Republik Srpska helfen, den Schaden zu beheben, der durch jahrelange internationale Dämonisierung, Isolierung und Bombardierung ohne eine Entscheidung des UN-Sicherheitsrates zugefügt wurden.
Hochachtungsvoll,
Demokratieentwicklungstiftung