Ausgehend von der Erkenntnis, dass am 26.11.2021. die Initiative zur Verfassungsmäßigkeitsüberprüfung des "Gesetzes über Volksabstimmung und Volksinitiative" bei dem serbischen Verfassungsgerichtshof eingereicht wurdem und ausgehend von den Informationen, dass das Parlament gestern eine Volksabstimmung angesetzt hat, wurde der serbische Verfassungsgerichtshof aufgefordert, den gestrigen Beschluss über Volksabstimmung, dass am 16. Januar 2022 stattzufinden ist (Amtsblatt der Republik Serbien, Nr. 115/2021) - der noch gestern in Kraft getreten ist und ab heute angewandt wird - bis zum Abschluss des o. g. Verfahrens zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit, auszusetzen.auszusetzen, gilt.
In der Begründung des genannten Vorschlags wurden das Gericht auf neue Umstände hingewiesen: dass jede künftige Volksabstimmung erfolgreich sein wird – unabhängig davon, wie viele Wähler sich daran beteiligen und wie viele von ihnen für die Referendumsfrage stimmen. Im Zusammenhang mit diesen Referendumsbegünstigungen wurde gestern in dem Parlament vorgeschlagen, die gesamte Verfassung zu ändern, insbesondere die Teile, die sich auf Hymne, Sprache, Alphabet, Staatssymbole beziehen, dass Serbien der Staat des serbischen Volkes ist usw.
Demokratieentwicklungsstiftung